Bewerbung als Kandidatin oder Kandidat für die zukünftige Doppelspitze der Partei
Einbezug aller Parteimitglieder in ein partizipatives System
Bewerber*innen brauchen die schriftliche Unterstützung von mindestens drei Kreisverbänden/Unterbezirken der SPD oder drei Kreisverbänden/Unterbezirken der gleichen Arbeitsgemeinschaft
Transparente Bewerbungsfrist und Bewerbungsmodalitäten
Findung der geschlechtergerechten Doppelspitze
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist Veröffentlichung der Namen der Bewerber*innen
Vorstellungsrunden der Bewerber*innen auf mehreren Regionalkonferenzen und interaktiv im Netz
Beteiligung ausschließlich von Mitgliedern der SPD
Chancengerechtigkeit herstellen durch faire Spielregeln, Selbstverpflichtungserklärung der Kandidat*innen und neutrales Verhalten durch den Parteivorstand bzw. das WBH
Abgabe von Stimmen zur Mitgliederbefragung im Rahmen einer schriftlich und geheimen Wahl in den UBs. Das Ergebnis spiegelt eine Präferenz der Mitglieder wieder, die als Mitglieder-Empfehlung für den Parteitag zu werten ist.
Wahl der Doppelspitze
Der Parteitag soll wie geplant im Dezember stattfinden
Delegierte des Bundesparteitages sind laut unsere Satzung nicht an die Mitgliederempfehlung gebunden, werden aber ihre Entscheidung im Lichte der Ergebnisse der Urwahl fällen.
Am Ende entscheidet das Stichwahlprinzip zwischen den beiden besten Bewerber*innen der jeweiligen Geschlechterliste
Forderungen darüber hinaus für den Bundesparteitag im Dezember 2019
Die Gruppe der ehrenamtlichen Parteimitglieder muss bei zukünftigen Delegiertenwahlen einen größeren Anteil bekommen. Dies muss in die Satzung der SPD mit einem verbindlichen Schlüssel mit aufgenommen werden.
Der Parteivorstand muss in der Zusammensetzung, in der Anzahl, in der Art der Willensbildung und der Geschäftsordnung neu aufgestellt werden. Dies muss in die Satzung der SPD mit einem verbindlichen Schlüssel mit aufgenommen werden.
Die geschlechtergerechte Doppelspitze auf allen politischen Ebenen muss verpflichtend in die Satzung mit aufgenommen werden.