Städteregion Aachen – Frauen für Frauen

Bundestag beschließt „Nein heißt Nein“-Gesetz

Heiko Maas

Der Bundestag hat ein strengeres Sexualstrafrecht beschlossen. Künftig ist es strafbar, sich über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegzusetzen – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet wird.

In Deutschland gilt künftig ein strenges Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt werden. Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag in Berlin in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde einstimmig mit allen 601 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.

„Eklatante Schutzlücke“ geschlossen

Heiko MaasJustizminister Heiko Maas (SPD) sieht das neue Sexualstrafrecht als „wesentlichen Schritt“ zum Schutz von Frauen in Deutschland. Sie würden „in Zukunft besser vor sexualisierter Gewalt geschützt“, sagte er. Die Reform sei dringend notwendig, „um eklatante Schutzlücken zu schließen“. Wenn etwa „die schutzlose Lage für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird, können die Täter dafür in Zukunft konsequent bestraft werden“, fügte der Minister hinzu. Denn: „Wenn Täter nicht bestraft werden können, bedeutet das für die Opfer eine zweite bittere Demütigung.“

Das „Nein heißt Nein“-Prinzip sei „eine rechtliche und gesellschaftliche Selbstverständlichkeit“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtausschusses, Renate Künast. „Wir Grüne haben gemeinsam mit den Frauenverbänden jahrzehntelang dafür gekämpft, das diese Selbstverständlichkeit eine Entsprechung im Sexualstrafrecht findet.“

Reaktion auf Silvesterübergriffe

Im Gesetz wurde außerdem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt. Maas hatte seinen Entwurf im März dem Kabinett vorgelegt, ehe es vom Parlament und der Länderkammer nochmal deutlich nachgebessert wurde. Der neu gefasste Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz haben.

Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung führen. Dieser Passus im neuen Sexualstrafrecht geht auf die massenhaften Übergriffe in der Silvesternacht zurück. Am Donnerstag müssen sich in Köln – zufälligerweise praktisch zeitgleich mit der Gesetzesreform – erstmals zwei Männer wegen des Verdachts sexueller Nötigung vor Gericht verantworten.

Zwar hatte es in Köln bereits im Mai eine Anklage wegen eines Sexualdelikt aus der Nacht gegeben. Damals ging es aber um eine versuchte sexuelle Nötigung – und der Angeklagte wurde freigesprochen, weil ihn das Opfer in der Verhandlung nicht wiedererkannte. In dem neuen Verfahren müssen sich nach Angaben des Kölner Amtsgerichts ein Algerier und ein Iraker verantworten.

Mehr als 1100 Anzeigen waren wegen der Silvester-Ereignisse bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen, etwa 500 davon wegen Sexualstraftaten. Bislang gab es Urteile gegen 14 Angeklagte, von denen zehn noch nicht rechtskräftig sind. Diese Rechtssprüche ergingen unter anderem wegen Diebstahls – noch keiner wegen eines Sexualdelikts.

Quelle:  cwe, DPA, N24

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