Städteregion Aachen – Frauen für Frauen

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen steht weiterhin ganz klar zu ihrer Forderung: Der Paragraph 219a muss weg

Der Kompromiss in der Koalition ist ein ganz kleiner Schritt nach vorn. Ärzte und Ärztinnen dürften danach straffrei darlegen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen selbst aber nicht umfangreich über mögliche Methoden und Anwendungen informieren, sondern nur auf eine neutrale Stelle hinweisen, die dann diese Informationen herausgeben darf.

Wir begrüßen selbstverständlich die Einrichtung einer zentralen Liste durch die Bundesärztekammer und auch die Weitergabe dieser Informationen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie durch das Hilfetelefon „Schwangere in Not“.

Was wir jedoch nicht begrüßen, ist, dass das sogenannte „Werbeverbot“ im Endeffekt bestehen bleibt. Denn die CDU/CSU trägt den vorliegenden Kompromiss nur mit, wenn Paragraph 219a bestehen bleibt. Die Union wehrt sich gegen die ersatzlose Streichung, will sich nicht kompromisslos auf die Seite der Ärztinnen und Ärzte stellen und zeigt damit, dass die CDU/CSU auch nicht kompromisslos für das Recht auf Selbstbestimmung der Frau steht. Das ist inakzeptabel.

„Auch nach Jahren der Führung durch eine Frau war mit der Union nicht mehr zu erreichen. Wir schaffen Ausnahmen und Straffreiheit, aber wir schaffen keine Rechte. Deshalb geht der Entwurf an unserem Wunsch vorbei, ein starkes Signal für das Recht auf Selbstbestimmung abzugeben. Aber dazu hat es der Union wohl an Mut und Willen gefehlt. Meine Erwartungen erfüllt der Entwurf nicht. Und für die ASF ist die Streichung noch nicht vom Tisch, unsere Forderung werden wir weiterverfolgen“, sagt Maria Noichl, Vorsitzende der SPD-Frauen.

Quelle: AsF, Bund

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