Städteregion Aachen – Frauen für Frauen

Frauenförderplan der StädteRegion 2015 – 2018

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 mit breiter Mehrheit den Frauenförderplan für die StädteRegion Aachen 2015 – 2018 beschlossen. Der neue Frauenförderplan tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und hat eine Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2018.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Frauenförderplans für die Verwaltungen des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG).

Der Frauenförderplan ist ein Instrument zur Umsetzung der Zielsetzungen des LGGs und soll dazu beitragen, die Forderungen nach Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebens- und Arbeitswirklichkeit umzusetzen und die vorhandenen Strukturen so zu verändern, dass Parität in allen Bereichen und Funktionen hergestellt wird.

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