Städteregion Aachen – Frauen für Frauen

Wahlrechtsänderung nur mit Parität!

Das Frauenwahlrecht wurde am 12.11.1918 verkündet. Bei der Wahl am 19.01.1919 konnten Frauen zum ersten Mal ein deutsches Parlament wählen und zum ersten Mal selbst gewählt werden.
Damals betrug der Frauenanteil in der Nationalversammlung nicht einmal 9 %.

Bei der Bundestagswahl 2017 ist der Frauenanteil von 36,5 % auf unter 31% gesunken, weil insbesondere für AfD, CDU/CSU und FDP kaum Frauen in den Bundestag gewählt wurden. Damit sinkt der Frauenanteil auf das Niveau von 1998.
In anderen Ländern wie in Frankreich wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen, damit Frauen und Männer gleichberechtigt in den Parlamenten vertreten sind. Bei der letzten Wahl zur Assemblée Nationale ist der Frauenanteil auf über 38% gestiegen – trotz Mehrheitswahlrecht.

Bei Kommunal- und Regionalwahlen ist bereits nahezu Parität erreicht.

Das zeigt: Wenn der politische Wille vorhanden ist und Parität im Wahlrecht verankert ist, kommt die Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten voran. Die Parlamente auf allen Ebenen müssen die gesamte Gesellschaft repräsentieren – auch die Frauen.

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist es jetzt an der Zeit, den guten Beispielen anderer Länder zu folgen und ein Paritätsgesetz in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wir SPD-Frauen rufen alle Frauen auf, sich unserer Forderung anzuschließen:
Wahlrechtsänderung nur mit Parität!

Quelle: asf.spd.de

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